EPBP erteilt vorläufige Genehmigung für Entsorgung von PEF

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Damit sei PEF in die Kreislaufwirtschaft integrierbar.

Die Entsorgung von Polyethylenfuranoat (PEF), hergestellt von Synvina C.V., Amsterdam, in bestehenden Systemen ist vorläufig genehmigt. Wie Synvina bekannt gibt, hat die European PET Bottle Plattform (EPBP), die vorläufige Zulassung erteilt.

Nach der EPBP-Bewertung können PEF-Flaschen über die vorhandenen Rückgewinnungssysteme für PET entsorgt werden. Die vorläufige Genehmigung gilt für einen PEF-Marktanteil bis 2 %. Nach den Ausführungen von EPBP gilt die vorläufige Zulassung bis zum 30. Juni 2020.

Die European PET Bottle Pattform ist eine freiwillige Initiative von Industrieorganisationen, Entsorgern, Kunststoffrecyclern, PET-Herstellern und Markeneigentümern.

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