Planinsolvenz: Tubenhersteller Karl Höll stellt Antrag auf Eigenverwaltung

Der Geschäftsbetrieb läuft an beiden Standorten vollumfänglich weiter.

Durch Beschluss vom 29. September 2014 hat das Amtsgericht Düsseldorf dem Antrag der Karl Höll GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenfeld/Rheinland stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Biner Bähr, White & Case Insolvenz GbR, Düsseldorf, bestellt. Das Besondere eines Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass das Unternehmen von seinem Management, in diesem Fall von Oliver Höll, während der Sanierung weiterhin geführt wird. Lediglich das Amtsgericht und ein Sachwalter übernehmen bei einem Eigenverwaltungsverfahren eine Aufsichtsfunktion, erklärt die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, Düsseldorf, deren Rechtsanwalt Hans G. Fritsche die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer unterstützt.

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