Bundestag und Bundesrat beschließen Mauterhöhung

Bundestag und Bundesrat haben am 20. Oktober Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt.

Das Gesetz kann daher weitgehend zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Die bisherige Regelung wird damit um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t ausgeweitet. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte und nun angenommene Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften vor. Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Wie berichtet, hatten mehrere Verbandsvertreter aus der Speditions- und Logistikbranche die Regelung bereits im Vorfeld mehrfach kritisiert. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte im Anschluss an die Entscheidung erneut darauf hingewiesen, dass mit der Regelung Verbraucher und die Wirtschaft jährlich mit 7,6 Mrd € belastet werden. Faktisch komme die Erhöhung einer verdeckten Steuererhöhung gleich, die jeden Haushalt zusätzlich treffen werde.

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