Verwendung und Tausch von EPAL-Paletten unterliegt nicht der EUDR

Palettenhersteller gewährleisten Konformität neuer Paletten

Die Verwendung von EPAL-Paletten und deren Tausch unterliegt keinen Verpflichtungen aus der neuen Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR). Zu diesem Ergebnis kommt die European Pallet Association e.V. (EPAL).

Der Verband hat in einer Mitteilung bestätigt, dass den Verwendern von EPAL-Paletten mit der EUDR keine Pflichten und kein zusätzlicher Aufwand entstehen. 

Wie die Organisation erläutert, fallen neben vielen anderen Produkten allerdings auch neue EPAL-Paletten in den Anwendungsbereich der Verordnung. Dagegen sei die EUDR nicht für beladene und für gebrauchte Paletten anwendbar.

Die Konformität von neuen EPAL-Paletten, die auch für gebrauchte EPAL-Paletten gilt, werde zukünftig von den Herstellern der Paletten gewährleistet....

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