An Ostern und darüber hinaus gelten in sämtlichen Bundesländern Ausnahmeregelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw.
Damit dürfen Unternehmen des Straßengüterverkehrs und der Spedition an den bevorstehenden Osterfeiertagen Transporte aller Güterarten durchführen, teilte der Bundesverband Spedition und Logistik e.V., Berlin, mit.
Eine Übersicht der Bestimmungen in den einzelnen Ländern kann der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) entnommen werden, heißt es weiter. Nach wie vor gebe es aber keinen einheitlichen Zeitrahmen für die Aussetzung von Fahrverboten. Hierfür will sich der DSLV nach eigenen Angaben weiterhin einsetzen.