Neue Coronavirus-Schutzverordnung lässt Ausnahmen für Transportbranche zu

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Die Coronavirus-Schutzverordnung ( CoronaSchV) ist am 30. Januar in Kraft getreten und gilt vorerst bis 17. Februar 2021.

Das Verbot gilt für den Bahn-, Bus, Schiffs- und Flugverkehr. Ausgenommen von dem Verbot sind neben Bundesbürgern und Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland auch reine Post-, Fracht- oder Leertransporte sowie die Rückführung von Luftfahrzeugen, Schiffen und Crews. Als Virusvarianten-Gebiete gelten laut dem Robert Koch Institut in Europa aktuell Irland, Großbritannien und Portugal.

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