EU-Sanktionen mit Konsequenzen für die Logistik

Das von der Europäischen Union verabschiedete 5. Sanktionspaket hat auch Auswirkungen auf den Logistiksektor.

So wurden mit den am 8. April im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen (EU) 2022/576 und 2022/577 ein vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU verabschiedet. Bestimmte Ausnahmen gelten für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte, Lebensmittel, humanitäre Hilfe, Postsendungen und Energie.

Gleichzeitig wurden Einlaufverbote für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen erteilt. Ausnahmen gibt es auch hier. So ist unter anderem der Transport von medizinischen Gütern, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe ausgenommen. In Notfällen ist Schiffen das Anlaufen von EU-Häfen erlaubt.

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