
Die Europäische Kommission hat heute (25. Februar) den ersten delegierten Rechtsakt für die Umsetzung der neuen Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht.
Wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht, sind nun Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von den 100 % Wiederverwendungspflichten ausgenommen. Allerdings gilt weiterhin, dass mindestens 40 % wiederverwendbar sein müssen.
Wie berichtet, hatte sich ein entsprechender Schritt bereits mit dem im Dezember veröffentlichten Entwurf einer unbefristeten Ausnahmeregelung für Palettenfolien und Umreifungsbänder abgezeichnet.
Die Details zur aktuellen Entwicklung gibt es hier.
Diese und weitere Nachrichten lesen Abonnenten in der kommenden Ausgabe von EUWID Verpackung. Sie können unsere Print- und Digitalangebote kostenlos und unverbindlich testen - bestellen Sie hier.