In einem für den 9. Juli anberaumten Gespräch mit der UIC will sich EPAL für eine Tauschbarkeit von EPAL- und EUR-Paletten nach dem 1. August einsetzen.
Die führenden Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie haben sich zuvor Ende Juni mit einer weiteren Erklärung ihrer Verbände an die UIC-Arbeitsgruppe "Fragen der Palettierung" gewandt und diese aufgefordert, einer Einigung zur Bewahrung der uneingeschränkten Tauschfähigkeit von Europaletten zuzustimmen.
Demnach werden die Unternehmen sowohl die ab 1. August neu produzierten EPAL-Paletten gem. UIC-Norm 435/2 sowie alle bis dato im Umlauf befindlichen EUR-Paletten gem. UIC-Norm 435-2/4 tauschen.
Die European Pallet Association (EPAL) begrüßt und unterstützt diese Erklärung der Verbände und Unternehmen zur Fortsetzung des uneingeschränkten Tausches von Europaletten.