Die Inka Paletten GmbH, Siegertsbrunn, hat mitgeteilt, dass die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, die am 4. März 2017 in Kraft getreten sind, keinen Einfluss auf die Verwendung von Inka-Paletten in der Luftfracht haben. Mit der neuen Verordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen für Luftfrachtspediteure ...
Inka-Palette bleibt auch 2018 luftfrachttauglich
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