Die EU-Kosmetikrichtlinie 1223/2009, die seit dem 11. Juli in Kraft ist, stellt neue Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Kosmetikprodukten. Eine GS1-Arbeitsgruppe sowie die französische Parfumerievereinigung FFPS und die Federation of Beauty Businesses haben daher Leitfäden entwickelt, die die Unternehmen bei die Umsetzung der Richtlinie unterstützen sollen.
Ziel der Kosmetikrichtlinie ist die Sicherstellung von Gesundheitsschutz und Verbraucherinformation. So wird u.a. die Verwendung bestimmter Stoffe in Kosmetikprodukten eingeschränkt bzw. verboten.
Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass die Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Produkte, die Sicherheitsmängel bieten, vom Markt genommen bzw. zurückgerufen werden können. Speziell die effiziente Umsetzung der Rückverfolgbarkeit steht im Fokus der Verbände.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Ausgabe 32/2013 von EUWID Verpackung.
Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert kompakt über die relevanten Entwicklungen auf dem deutschen sowie benachbarten Verpackungsmärkten.
Die Ausgabe 31/2013 von EUWID Verpackung ist am 2. August erschienen. Hier geht's zum Inhaltsverzeichnis.
Sie können EUWID Verpackung kostenlos und unverbindlich testen - bestellen Sie hier.