Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten eine pauschale Zollabgabe von 3 € je Warenkategorie, die bisherige Freigrenze von 150 € entfällt.
Die operativen Auswirkungen zeichnen sich laut dem Schweizer Beratungsunternehmen SKR bereits deutlich ab. „Die Reform wird das Sendungsaufkommen nicht verringern“, erklärt Rico Back, Managing Partner der SKR AG.
Sie verschiebe vielmehr die Strukturen der Logistik sowie Abwicklung und hebe den Wettbewerb auf ein neues Niveau. Nach den neuen EU-Regeln wird die Drei-Euro-Zollabgabe nicht pro Paket, sondern pro Tarifposition erhoben, erläutert das Unternehmen. Ein Paket mit zwei unterschiedlichen Produktkategorien, etwa einer Handyhülle und einem Ladekabel, werde entsprechend mehrfach belastet. Gemischte Bestellungen führten so zu überproportional steigenden Kosten....
