Ab Mitte 2013 müssen Kühltransporte, bei denen Trockeneis zum Einsatz kommt, mit einem 15 x 25 cm großen Warnhinweis gekennzeichnet sein, der stilisiert einen erstickenden Menschen zeigt. Dies geht aus der neuen Fassung der Europäischen Vorschriften zum Gefahrgut-Transport (ADR) hervor, die 2013 in Kraft tritt und ...
Trockeneis-Kühltransporte kennzeichnungspflichtig
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