Alufolie aus China: Antidumpingmaßnahmen treten im Juni 2024 außer Kraft

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt über das bevorstehende Außerkrafttreten des Antidumpingzolls auf Importe von Folien und dünnen Bändern aus Aluminium aus China am 6. Juni 2024 informiert.

Den endgültigen Antidumpingzoll auf diese Produkte hatte die Kommission am 4. Juni 2019 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 eingeführt. Sie betrifft Folien und dünne Bänder aus Aluminium in Rollen, die allgemein für Verpackungszwecke und andere Anwendungen in Haushalt und Gastronomie verwendet werden („Aluminium-Haushaltsfolie").

In der Durchführungsverordnung vom Juni 2019 sind insgesamt 12 Unternehmen aus China namentlich aufgeführt, für die ein Antidumpingzoll zwischen 14,2 % und 15,6 % festgelegt wurde. Alle übrigen Unternehmen unterliegen einem Zollsatz von 35,6 %.

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