Arzneimittel in Stickpacks unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen, wenn der Inhalt in der Arzneimittelliste aufgeführt ist, in kindergesicherten Verpackungen in den Markt kommen. Das Institut für Verpackungs-Marktforschung, Gifhorn, erklärt hierzu „aus gegebenen Anlass“, dass es ein Irrglaube sei, dass ...
Arzneiverpackung: Stickpacks nicht kindergesichert
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