Zivil- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben Vertreiber von Getränkeverpackungen wohl nicht zu befürchten, wenn sie ab Januar der Pfanderhebungspflicht nicht folgen. Zu dieser Ansicht gelangt der Jurist Markus W. Pauly von der Kölner Kanzlei Köhler & Klett. Pauly reagiert damit auf Äußerungen von Remo ...
„Aus Wettbewerbsrecht kein Anspruch“
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