
Die Einführung der Verpackungssteuer für Einwegprodukte nach Tübinger Modell stellte für Bad Dürrheim anfänglich nicht nur eine rechtliche Frage dar. Inzwischen zeigte sich, dass auch die nötige Manpower für eine Umsetzung zur Verfügung stehen muss. Das offenbart der Blick in die Sitzungsvorlage des Verwaltungsausschusses der baden-württembergischen Stadt.
Bad Dürrheim hatte erst kürzlich die Beratungen aufgenommen, nachdem die FDP-Fraktion Ende des Jahres 2024 einen entsprechenden Antrag für die Einführung einer Verpackungssteuer gestellt hatte. Im ersten Schritt wurde die Rechtssicherheit der neuartigen Steuer abgewartet. Nachdem diese vorlag, kam der Punkt auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung. Die zuvor veröffentlichte Sitzungsvorlage zeigt, dass eine Umsetzung nun aus anderen Gründen scheitern könnte.
Die Verpackungssteuer erscheine auf den ersten Blick relativ einfach ausgestaltet, heißt es. Diese Ansicht ändert sich, wenn man den 22-seitigen Auslegungshinweis zur Kenntnis nimmt. Dieser offenbare etliche Abgrenzungskriterien und Ausnahmen, welche beachtet werden müssen. Die Kapazitäten der Steuerstelle seien aber durch bereits bestehende Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag, Grundsteuerreform und andere Beiträge etc. erschöpft. Die Einführung einer weiteren Abgabe würde zu einer Priorisierungsproblematik führen, die gegebenenfalls Mindereinnahmen bei anderen Abgaben und Steuern zur Folge hätte.
Kürzlich hatte bereits die IHK Rheinland-Pfalz Kommunen den Verzicht auf die Verpackungssteuer empfohlen.
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