Die EU-Kommission stellt ihren Vorschlag zur Berechnung des verpflichtenden Rezyklatanteils in Einweg-PET-Getränkeflaschen am 16. Januar in einer Ausschusssitzung Vertretern der Mitgliedstaaten vor. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft begrüßt den Entwurf, der die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) unter anderem durch Vorgaben über ein Massenbilanzierungsverfahren für chemisch recycelte Kunststoffe konkretisieren wird.
Die SUPD fordert seit 2025 einen Mindestgehalt von 25 Prozent Recyclingmaterial in Einweg-PET-Getränkeflaschen. Ab 2030 müssen alle Einweg-Kunststoffflaschen für Getränke mit bis zu drei Litern Fassungsvermögen im Durchschnitt einen Rezyklatgehalt von mindestens 30 Prozent aufweisen.
Der BDE hebt hervor, dass der Vorschlag der Kommission erstmals eine Begriffsbestimmung für „recycelten Kunststoff“ einführt. Zudem würden zeitlich befristete „Made in Europe“-Vorgaben für Rezyklate etabliert, nachdem ein früherer Entwurf von Juli 2025 noch eine Anrechnung von Rezyklaten aus allen Herkunftsländern vorsah....