Der Bundesgerichtshof, Karlsruhe, hat am 2. Dezember 2015 endgültig entschieden, dass natürliche Bestandteile oder Aromen der auf einer Verpackung abgebildeten Vanilleblüten und Himbeeren im verpackten Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer" von Teekanne hätten enthalten sein müssen (I ZR 45/13). Demnach reiche es ...
BGH: Abbildungen auf der Verpackung müssen zum Inhalt passen, sonst wird der Kunde in die Irre geführt
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