BGH: Abbildungen auf der Verpackung müssen zum Inhalt passen, sonst wird der Kunde in die Irre geführt

Der Bundesgerichtshof, Karlsruhe, hat am 2. Dezember 2015 endgültig entschieden, dass natürliche Bestandteile oder Aromen der auf einer Verpackung abgebildeten Vanilleblüten und Himbeeren im verpackten Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer" von Teekanne hätten enthalten sein müssen (I ZR 45/13). Demnach reiche es ...

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