Der Bundesgerichtshof sieht „erhebliche Mängel in der Beweisaufnahme" und hat der Nichtzulassungsbeschwerde der Victorgroup, Frechen, stattgegeben, das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurück verwiesen (Akz.: BGH VI ZR391/14). Zur Urteilsbegründung heißt ...
Biotüten: Bundesgerichtshof gibt Victorgroup Recht, Vorgang muss neu geprüft werden
OLG Köln soll Beweise des Tütenherstellers nicht berücksichtigt haben
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