Brüssel zieht Einwände am deutschen Verpackungsgesetz zurück

Die Europäische Kommission hat ihre ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zurückgenommen. Zuvor hatte die Bundesregierung die Kritik Brüssels an mehreren Begriffsbestimmungen sowie am Herstellerregister zurückgewiesen und argumentiert, die Einwände beruhten teilweise auf Übersetzungsfragen und Missverständnissen des deutschen Verpackungsrechts.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das deutsche VerpackDG hätte wegen der durch die ausführliche Stellungnahme ausgelösten verlängerten Stillhaltefrist jedoch nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen zum 12. August 2026 in Kraft treten können. In der Branche war deshalb bereits vor erheblichen Rechts- und Vollzugsunsicherheiten in der Übergangsphase gewarnt worden....

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