Bundesrat billigt Gesetz gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen und Greenwashing

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Januar ein Gesetz gebilligt, das irreführende Nachhaltigkeitsversprechen und sogenanntes Greenwashing verhindern soll.

Wenn Unternehmen ihre Produkte als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewerben, müssen sie diese Aussagen auch belegen. Umweltaussagen müssen demnach künftig klar und gut sichtbar auf demselben Medium erläutert werden. Sie müssen auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel belegt sein.

Laut Bundesrat definiert das Gesetz auch spezifische Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel: Diese müssen entweder auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen genehmigt sein. Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen dürfen nur gemacht werden, wenn sie auf einem detaillierten und realistischen Plan beruhen.

Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen erhebliche Geldbußen. Sie sollen im Wesentlichen ab dem 27. September 2026 gelten....

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