Auch der Bundesrat winkt das Einwegkunststofffondsgesetz durch

Der Bundesrat hat heute dem Einwegkunststofffondsgesetz zugestimmt. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegkunststoff müssen künftig für die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen aufkommen.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft, in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2024. Kommunen soll erstmalig ab 2025 Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit entstehen. Eine mittelgroße Stadt dürfte dann etwa 500.000 € pro Jahr aus der Sonderabgabe erhalten. Das Gesetz ist vor allem in der Wirtschaft nach wie vor umstritten, nicht zuletzt wegen der jährlichen Belastung von rund 430 Mio €.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, Getränkeverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststofffonds zu entrichten, die vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Hersteller solcher Einwegkunststoffprodukte müssen sich unter anderem auch bei einem neu geschaffenen Register anmelden, das vom Umweltbundesamt eingerichtet und betrieben werden soll.

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