Bundestag gibt grünes Licht für Novelle des Verpackungsgesetzes

|

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen demnach ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Ziel sei es, Mehrweg zum neuen Standard zu machen, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen. Ab 2025 sollen PET-Einweggetränkeflaschen zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen. Zudem enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.

Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Den ausführlichen Bericht lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen auf dem deutschen sowie benachbarten Verpackungsmärkten.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -