Bundestag segnet EWKFondsG ab

Der Bundestag hat dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) mit den Stimmen der Regierungskoalition in zweiter und dritter Lesung zugestimmt.

Laut dem Gesetzentwurf sollen Hersteller von einigen Einwegkunststoffartikeln in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung im öffentlichen Raum beteiligen. Betroffen sind unter anderem Getränkebecher und -behälter, leichte Kunststofftragetaschen sowie starre und flexible Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr, die aufgrund ihrer Größe, insbesondere Einzelportionen, dazu neigen, achtlos weggeworfen zu werden.

Mit dem EWKFondsG setzt die Ampelkoalition einige Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) in deutsches Recht um. Das Gesetz wird, sofern der Bundesrat keine Einwände erhebt, am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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