EUDR: BVE fordert praxisnahe Anpassungen und eine weitere Verschiebung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert anlässlich der laufenden Beratungen über die Änderung der Entwaldungsverordnung (EUDR) eine praxisnahe Überarbeitung der bestehenden Regelungen.

So brauche es unter anderem eine weitere Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein weiteres Jahr für alle Betreiber bis zum 30. Dezember 2026. Darüber hinaus sei eine spürbare Entlastung der nachgelagerten Lieferkette notwendig. Dies müsse durch einen sogenannten Importer-only-Ansatz und/oder die Herausnahme verarbeiteter Produkte aus der EUDR erreicht werden, so die BVE. 

„Der Schutz der Wälder ist ein wichtiges Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Damit die EUDR aber ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Regeln praxistauglich sein. Unternehmen brauchen klare, realistische und verlässliche Vorgaben", kommentiert BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng. „Die von der EU-Kommission im Oktober vorgelegten Vereinfachungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern und die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung erleichtern. Beides muss man aus Sicht der Wirtschaft als gescheitert ansehen."

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