Behörden müssen Auskünfte über amtliche Kontrollergebnisse zur Druckchemikalienbelastung in Lebensmitteln bekannt geben – selbst dann, wenn ein betroffenes Unternehmen der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt worden sind. Diese Grundsatzentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), ...
BVerwG bestätigt OVG-Urteil: Auskünfte über Belastung mit Druckchemikalien sind erlaubt
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