BVerwG: Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl auch bei „kleinteiligen Einzelstücken“

Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um „kleinteilige Einzelstücke“ handelt. Kleinteilige Einzelst...

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