CVUA: „Lebensmittel in Konservendosen nicht in der angebrochenen Dose lassen“

„Verbraucher, die Lebensmittel in unbeschichteten oder teilbeschichteten Konservendosen nach dem Öffnen nicht sofort verbrauchen, sollten diese keinesfalls in der angebrochenen Dose aufbewahren, sondern in ein geeignetes Gefäß aus Glas, Porzellan oder Kunststoff umfüllen.“ So lautete das Fazit des Chemischen ...

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