Die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen wird von Entsorgerverbänden abgelehnt

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In einem Positionspapier lehnen alle maßgeblichen Verbände der deutschen Entsorgungswirtschaft die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen grundsätzlich ab.

Die gemeinsame Position bezieht sich dem Papier zufolge explizit auf alle Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen wie zum Beispiel Verpackungen, Einweggeschirr sowie Kaffeekapseln. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung von ANS, ASA, BDE, BGK, bvse, DGAW, VHE und VKU hervor.

Ausdrücklich nicht abgelehnt werden biobasierte und zertifiziert bioabbaubare Kunststoffbeutel, die bei der Erfassung organischer Küchenabfälle aus Haushaltungen als Inlay von Vorsortierbehältern zum Teil verwendet werden. Hier teilen die Verbände die Auffassung des Umweltbundesamtes, wonach solche Beutel nur dann verwendet werden können, wenn sie in Anhang 1 der Bioabfallverordnung gelistet und zugleich von den jeweils vor Ort zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Abstimmung mit den jeweiligen Bioabfallbehandlern zugelassen sind.

Hintergrund der Verbändeposition ist die Arbeit der EU-Kommission an einem „Entwurf des Durchführungsrechtsaktes zu Etiketten und Kennzeichnungen für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftragetaschen“. Danach sollen oder müssen EU-weit bioabbaubare Kunststoff-Einkaufs-/Tragetaschen für die Eignung einer industriellen Kompostierung und gegebenenfalls Eigenkompostierung mit einem Label gekennzeichnet werden.

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