ECHA veröffentlicht Beschränkungsvorschlag für PFAS

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 7. Februar den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.

Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Aus Deutschland waren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an der Ausarbeitung beteiligt. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern. Die ECHA verweist in ihrer Mitteilung auf Behördenschätzungen, denen zufolge in den nächsten 30 Jahren rund 4,4 Mio t PFAS in die Umwelt gelangen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.

Wie die BAuA berichtet, erfolgt nun nach der Veröffentlichung durch die Chemikalienagentur eine wissenschaftliche Bewertung durch deren Ausschüsse für Risikobeurteilung und sozioökonomische Analyse. Am 22. März starte eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.

Voraussichtlich 2025 könne mit einer Entscheidung der EU-Kommission über den Vorschlag der ECHA gerechnet werden. Sollte der PFAS-Beschränkungsvorschlag angenommen werden, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007, schreibt die BAuA.

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