Eile wegen neuer Regeln für Transportverpackungen

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes müssen Inverkehrbringer von Transport- und/oder gewerblichen Verpackungen ab dem 3. Juli die Endverbraucher – also gewerbliche Anfallstellen oder Handelspartner – über die Rückgabemöglichkeit informieren. Hierzu sagt das Bundesumweltministerium: „Fordert der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -