Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes müssen Inverkehrbringer von Transport- und/oder gewerblichen Verpackungen ab dem 3. Juli die Endverbraucher – also gewerbliche Anfallstellen oder Handelspartner – über die Rückgabemöglichkeit informieren. Hierzu sagt das Bundesumweltministerium: „Fordert der ...
Eile wegen neuer Regeln für Transportverpackungen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels