Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes müssen Inverkehrbringer von Transport- und/oder gewerblichen Verpackungen ab dem 3. Juli die Endverbraucher – also gewerbliche Anfallstellen oder Handelspartner – über die Rückgabemöglichkeit informieren. Hierzu sagt das Bundesumweltministerium: „Fordert der ...
Eile wegen neuer Regeln für Transportverpackungen
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