Einwegkunststofffonds: Bundestag stimmt Abgabesätzen des BMUV zu

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September, der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds zugestimmt, die das BMUV vorgelegt hatte.

Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor. Mit der Verordnung werden laut Mitteilung des Bundestags zum einen die Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe und zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen verbindlich festgelegt.

Laut dem Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen Einwegkunststofffondsgesetz müssen Hersteller von Kunststoffprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen oder leichten Tragetaschen ab 1. Januar 2024 eine Abgabe zahlen. Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel: Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller 0,18 € als Abgabe entrichten, für Getränkebecher 1,24 €, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 €. Für leichte Tragetaschen ist eine Abgabe in Höhe von 3,80 €/kg vorgesehen.

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