Einweg-Kunststofffonds: Unverändert Herausforderungen beim Aufbau von DIVID

7.619 registrierte Unternehmen / 500-g-Mengenschwelle gilt erst ab 2025

Das Umweltbundesamt (UBA) ist in Bezug auf Entscheidungen, was ein Einwegkunststoff-Produkt im Sinne des Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG) ist oder nicht, immer wieder in der Kritik.

So steht aktuell eine 150-g-Kunststoffverpackung für sechs verzehrfertige Würstchen im Zentrum der Diskussion. Zudem drängt eine Allianz aus 15 Wirtschafts- und Branchenverbänden auf eine Aussetzung Prüffpflicht. Außerdem ist die Online-Plattform DIVID, über die sich etwa abgabepflichtige Hersteller und leistungsberechtigte Kommunen registrieren können, weiter im Aufbau. Der EUWID Verpackung hat deshalb beim UBA nach dem Stand der Dinge befragt ....

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