Einwegkunststofffonds: Regierung beschließt Gesetz

Die Bundesregierung hat das umstrittene Einwegkunststofffondsgesetz beschlossen. Danach müssen sich Hersteller von Produkten aus Einwegkunststoff ab 2025 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen.

Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Sonderabgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

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