Die Bundesregierung hat am 24. Juni die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen. Damit setzt sie die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU in nationales Recht um. Das Verbot betrifft Produkte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. ...
Bundeskabinett bringt das „Aus" für Einwegprodukte aus Kunststoff in Deutschland auf den Weg
Neue Verordnung setzt EU-Richtlinie um / BUND sieht mehr Handlungsbedarf
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