Bundeskabinett beschließt Verbot von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in Bundesbehörden

Das Bundeskabinett hat eine neue Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten beschlossen. Bundesbehörden dürfen künftig fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen beschaffen.

Damit wurde eine langjährige Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) umgesetzt, die das Verbot möglichst auch auf Getränkekartons ausgeweitet sehen würde. „Diese Verbundverpackung ist schwer zu recyceln, hat einen hohen Plastikanteil und landet häufig in der Umwelt. Sie gehört deshalb dringend ebenfalls auf die Verbotsliste“, so die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Der Geschäftsführer des Fachverbands Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN), Michael Kleene, reagierte umgehend: Die Forderung sei ein Beleg dafür, „dass sich die DUH hartnäckig weigert, wissenschaftliche Fakten zur Kenntnis zu nehmen.“ Der Getränkekarton sei weder umwelt- noch klimaschädlich, dies belegten alle Ökobilanzen der letzten 20 Jahre.

Den ausführlichen Bericht lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen auf dem deutschen sowie benachbarten Verpackungsmärkten.

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -