Bundeskartellamt schafft Abteilung für den E-Commerce

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Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein.

Die 2. Beschlussabteilung unter dem Vorsitz von Dr. Felix Engelsing soll sich künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zum missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein, teilt das Amt mit. Die Novelle des Gesetzes war im Januar in Kraft getreten.

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