Bundesrat entscheidet gegen eine Ausweitung der Verbote von Einwegprodukten

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Eine Ausweitung der Verbote auf weitere Einweg-Kunststoffverpackungen wird es nicht geben. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung in der bestehenden Form nahezu ganzheitlich zugestimmt. Die Länderkammer hat sich somit gegen eine Ausweitung entschieden.

Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen begrüßt die Entscheidung des Bundesrats. Es sei gut, dass die Bundesländer Forderungen nach weiteren Verpackungsverboten in Deutschland eine Absage erteilt haben, so die IK.

„Gut recycelbare Kunststoffverpackungen zu verbieten, ist ökologischer Unsinn“, erklärte IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann. Diese würden zu einem Anstieg von Papier-Kunststoffverbunden führen, die dem Verband zufolge schwerer zu recyclen sind. Zudem habe sich unter den Einflüssen der Pandemie gezeigt, dass Kunstverpackungen für das Mitnahme- und Liefergeschäft unverzichtbar seien.

Die IK weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, wie wichtig einheitliche Verpackungsregelungen im EU-Binnenmarkt für die Wirtschaft sind. Nur wenn die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben einheitlich umsetzen, kann der freie Austausch von verpackten Waren im europäischen Binnenmarkt gesichert werden. 

Die Verpackungshersteller äußern trotz der Umsetzung in dichter Anlehnung an die EU-Vorgagen Kritik. „Leider weicht die deutsche Verordnung in einem wichtigen Punkt von der Richtlinie ab“, so Engelmann. Konkret geht es darum, dass die EU-Richtlinie nur für solche To-Go-Lebensmittelbehälter gilt, die tendenziell achtlos weggeworfen werden. Dadurch, dass dieses Kriterium nicht ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen wurde, droht in Deutschland eine andere Auslegung als im Rest der EU. Die IK will bei der Umsetzung der Regelung in Deutschland genau darauf achten, dass die Vorgaben der EU-Kommission für eine einheitliche Anwendung erfüllt werden.

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