Coronavirus: VDW-Mitglieder haben eine Notgemeinschaft

|

Die Mitglieder des Wellpappenverbandes VDW, Darmstadt, haben neben ihrer Mitgliedschaft im VDW jeweils einen sogenannten "Vertrag auf Gegenseitigkeit zur Bildung einer Notgemeinschaft" abgeschlossen.

Hierbei gilt, dass jedes Mitglied der Notgemeinschaft sich verpflichtet, eine Quote von 10 % seiner Jahresproduktion einem geschädigten Mitglied zur Verfügung zu stellen. Fällt Unternehmen X aufgrund behördlicher Schließung aus, so helfen mehrere Mitglieder der Notgemeinschaft dem Unternehmen. Diese Regelung besteht schon seit Jahren und war ursprünglich vorgesehen für Fälle, in denen durch Brand oder ähnlich der Betrieb eingestellt wird. Dies gelte jedoch auch für den aktuellen Krisenfall.

Obsolet seien hingegen alle Prognosen vom Jahreswechsel, die der VDW regelmäßig für die Branche erstellt. Ein übergreifendes Krisenmanagement durch den Verband gebe es neben den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nicht, da die Regelungen der jeweiligen Ländern gelten.

Den ausführlichen Artikel lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen auf dem deutschen sowie benachbarten Verpackungsmärkten.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -