Die SUPD und ihr Einfluss auf Papierprodukte: Die Kunststoffbeschichtung macht den Unterschied

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Die Europäische Kommission hat ihre seit längerem erwarteten Leitlinien zur EU- Richtlinie über Einwegartikel aus Kunststoff veröffentlicht. Sie stellt darin unter anderem klar, dass Zellulosefolie und unbeschichtete Papier- und Pappeprodukte nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen und damit nicht Verboten oder Beschränkungen unterliegen werden.

Den Leitlinien zufolge gelten Änderungen der chemischen Struktur eines Polymers nicht als chemische Modifizierung im Sinne der SUPD, „wenn sie aus Reaktionen resultieren, die nur während des Extraktionsverfahrens eines natürlichen Polymers auftreten“. Dies ändert sich aber, wenn diese Papierprodukte mit einer Kunststoffbeschichtung als Barriere gegen Flüssigkeiten oder Fett versehen sind.

Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der „Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“, läuft am 3. Juli ab. Die Leitlinien sollen zu einer EU-weit harmonisierten Umsetzung beitragen.

Den vollständigen Bericht finden Sie in EUWID Verpackung 23/2021

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