Kartellverfahren Metallverpackungen: Bundeskartellamt gibt Zuständigkeit an die EU-Kommission ab

|

Das Bundeskartellamt hat das seit Frühjahr 2015 laufende Kartellverfahren im Bereich Metallverpackungen an die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission übergeben.

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat das im Frühjahr 2015 eingeleitete nationale Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Hersteller von Metallverpackungen an die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission übergeben. Zur Begründung heißt es, dass Brüssel am 27. April ein eigenes Kartellverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen europäisches Kartellrecht formell eingeleitet habe. Man habe daher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Ermittlungsverfahren an die Europäische Kommission als zuständige Behörde abzugeben.

Bereits am 24. April habe es unangekündigte Durchsuchungen bei Unternehmen aus der Metallverpackungsindustrie in mehreren europäischen Ländern durch Beamte der EU gegeben.

Rückblick EUWID März 2015: Metallverpackungsindustrie im Visier der Kartellbehörden

Mehr dazu lesen Abonnenten in der aktuellen Ausgabe, die am 4. Mai erscheint!

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -