EU setzt Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte in Kraft

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Die Maßnahmen sollen ab dem 19. Juli und für alle Länder gelten, die Stahlerzeugnisse nach Europa importieren.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013 vom 17. Juli setzt die Europäische Kommission vorläufige Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse in Kraft. Brüssel reagiert damit vergleichweise schnell, denn der Vorschlag zur Einführung dieser Maßnahmen war erst am 5. Juli an die Mitgliedsstaaten gegangen (s. EUWID VP 28/2018). Nach eigenen Angaben hat die Kommission für ihren Vorschlag eine „überwältigende Zustimmung“ gefunden.

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