IK kritisiert neue Kennzeichnungsvorschriften für Becher und fordert Ausnahmeregelungen

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Die Bundesregierung hat am 10. Februar den Entwurf für neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher auf den Weg gebracht.

Das Prozedere dient der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie über Einweg-Kunststoffprodukte und betrifft nicht nur Kunststoff- sondern auch Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung (s. EUWID Verpackung 1/2021). Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) spricht sich insbesondere bei Kunststoffbechern dafür aus, Ausnahmeregelungen geltend zu machen, da viele Becher auf Veranstaltungen über ein Pfand im Kreislauf geführt werden. 

Der Verband kritisiert auch die Belastungen, die auf die Industrie zukommen sollen. „Um Getränkebecher aus Kunststoff mit der neuen Kennzeichnung zu versehen, sind Investitionen in Millionenhöhe erforderlich, z.B. für neue Druckplatten, zusätzliche Produktionsschritte und Druckfarbe. Wir rechnen damit, dass viele mittelständische Hersteller diese Investitionen nicht schultern können und die Produktion daher in Länder außerhalb der EU verlagern“, warnt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK.


 

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