IK: Novelle des Verpackungsgesetzes wirft auch Schatten

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen begrüßt zwar grundsätzlich die Novelle des Verpackungsgesetzes und damit die Umsetzung europäischer Vorgaben, mahnt jedoch gleichzeitig vor den möglichen Folgen.

Sorge bereitet dem Verband beispielsweise die ab 2025 geltende Quote für den Einsatz von 25 % Kunststoffrezyklaten in PET-Einweg-Getränkeflaschen. Ferner geht der IK die Definition des Begriffs „Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung“ nicht weit genug.
Im Hinblick auf die geplanten Nachweispflichten über die Rücknahme und Verwertung industrieller Mehrwegverpackungen (Kanister, Fässer, Paletten, etc.) ist der Industrieverband der Ansicht, dass diese in der Praxis nicht umsetzbar sind.
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