Alle Gastronomien, die Essen und Getränke für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, diese auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Von der Pflicht ausgenommen sind Gastronomiebetriebe mit weniger als fünf Beschäftigten oder einer Ladenfläche kleiner 80 qm. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen ...
Mehrweg im Take-away-Bereich: Verbraucher werden künftig zahlreichen Lösungen gegenüberstehen
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