Papier- und Kartonindustrie: Aufbauhilfe 2021 berücksichtigt nicht die Gegebenheiten

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Zahlreiche Verbände der Papier- und Kartonindustrie richten sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium und nehmen Bezug auf den Fonds zur Aufbauhilfe 2021 im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Juli.

Die Branche habe mit Erleichterung die Verabschiedung der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ zur Kenntnis genommen. Viele betroffene Unternehmen könnten jedoch nicht daraus schöpfen, da wichtige Aspekte unberücksichtigt bleiben. So wird in der Erläuterung zur Verordnung beschrieben, dass die Ermittlung des Sachschadens auf Grundlage der Reparaturkosten oder des wirtschaftlichen Werts des betroffenen Vermögenswerts vor der Überschwemmung erfolgt.

Dies lasse außer Acht, dass es sich bei den betroffenen Betrieben zu großen Teilen um kleine und mittelständische Unternehmen handelt, die mitunter seit Jahrzehnten in der Branche tätig sind und dementsprechend große Teile der durch die Überschwemmung beschädigten Produktionsstätten und -maschinen bereits abgeschrieben haben. Die Wirtschaftsschäden der Branche äußerten sich nicht nur im Verlust tatsächlicher Vermögenswerte, sondern auch im Produktionsausfall unmittelbar nach der Katastrophe, heißt es.

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