Einwegkunststoffe: Kennzeichnungspflicht auch für Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung

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Die EU-Kommission hat mit der am 17. Dezember veröffentlichten Durchführungsverordnung  (EU) 2020/2151 harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften festgelegt, die unter anderem Einweg-Getränkebecher betreffen.

Diese müssen EU-weit ab dem 3. Juli 2021 gekennzeichnet werden, wenn sie vollständig aus Kunststoff bestehen, oder zu Teilen Kunststoff enthalten. Die Verordndung betreffe daher auch Pappbecher, wenn sie mit Kunststoff beschichtet sind.

Die Verordnung schreibt zwei unterschiedliche Piktogramme vor, die auf Getränkebechern angebracht werden müssen: Handelt es sich um Getränkebecher, die vollständig aus Kunststoff bestehen, so müssen diese mit der Aufschrift "Made of plastic" gekennzeichnet werden. Dabei müssen die Becher mit der Aufschrift bedruckt werden oder es muss sich um eine eingravierte/geprägte Kennzeichnung handeln. Getränkebecher, die teilweise aus Kunststoff bestehen, müssen mit dem Aufdruck "Plastic in product" versehen werden.

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