Pfandpflicht soll auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Dosen ausgeweitet werden

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Das Bundesumweltministerium (BMU) plant, die Pfandpflicht auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen auszuweiten.

Damit kassiert das Ministerium einen großen Teil der umstrittenen Pfandausnahmen für Milch, Milchmischgetränke, Alkoholika, Wein und Sekt sowie Fruchtsäfte. Pfandfrei blieben diese Getränke nur noch dann, wenn sie in Einwegglasflaschen, Getränkekartons oder Folienbeuteln verkauft werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des Ministeriums für die dritte Novelle des Verpackungsgesetzes hervor. Der Entwurf wurde in der letzten Woche an die Bundesländer und Verbände verschickt, die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 3. Dezember.

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