Die Europäische Kommission will einen Entwurf für eine Ausnahmeregelung für Palettenfolien und Umreifungsbänder von der künftigen Pflicht zu 100 % Mehrweg in bestimmten Anwendungsbereichen Mitte Oktober vorlegen.
Die Ergebnisse einer Studie über die geplante Regelung und der Entwurf eines delegierten Rechtsakts werden der Expertengruppe für das EU-Abfallrecht vorgestellt werden, wie aus der Tagesordnung für das Treffen hervorgeht.
Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder aus Kunststoff waren in den abschließenden Verhandlungen über die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) in die Wiederverwendungsziele für bestimmte Transportverpackungen einbezogen worden. Die geforderte Mehrwegquote soll ab 2030 erreicht werden und beträgt je nach Anwendungsbereich 40 bzw. 100 %.
Die Anwendung dieser Vorgaben auf Palettenhüllen und -bänder war von Unternehmen und Branchenverbänden wegen mangelnder Machbarkeit heftig kritisiert worden. Bereits vor der endgültigen Verabschiedung der PPWR kündigte der damalige EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius eine Bewertung zur Vorbereitung von Ausnahmeregelungen an.
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